
Die Kinderstimme im juristischen Verfahren
In rechtlichen Verfahren wird oft auch über das Schicksal von Kindern und Jugendlichen entschieden. Kindsverfahrensvertreter:innen arbeiten an der Schnittstelle von Recht und Sozialer Arbeit.
Eine Lehrperson sorgt sich um ein Kind ihrer Klasse. Sie vermutet häusliche Gewalt und sieht das Wohl des Kindes in Gefahr. Die Schule meldet diesen Verdacht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Doch die Situation ist schwierig: Die von der KESB eingesetzte Beiständin ist neu im Amt und relativ unerfahren, der zuständige Arzt der Familie will sich nicht äussern und die Eltern weigern sich, mit der Behörde zusammenzuarbeiten. Die KESB sieht eine akute Gefährdung des Kindes und ordnet eine Fremdplatzierung des Kindes an. Die Eltern legen gegen den Entscheid Beschwerde ein.
«Der Auftrag ist immer: Die Kinderstimme muss Ausdruck finden – konstant über die ganze Länge des Verfahrens.»
Eine beispielhafte Situation, in welcher eine Rechtsvertretung für das Kind angeordnet werden kann. Diese unabhängige Vertretung – oft auch als Verfahrensbeistandschaft bezeichnet – spricht nur für das Kind: Ihre wichtigste Aufgabe ist es, den Willen des Kindes ins Verfahren einzubringen. Denn Kinder und Jugendliche haben in Verfahren ein Anrecht auf Information, Vertretung, Mitsprache und Schutz: So wollen es die Kinderrechtskonvention der UNO von 1989 und die Leitlinien für kindergerechte Justiz des Europarates aus dem Jahr 2010. Rechtsvertretungen kommen etwa zum Einsatz bei Kindesschutzverfahren, bei Scheidungen, Streitigkeiten um das Sorgerecht, bei Adoptionen oder internationalen Kindsrückführungen und auch bei strafrechtlichen Verfahren.
In der Praxis üben heute meist Anwältinnen und Anwälte diese Funktion aus. Doch auch selbstständige – also unabhängige – Fachpersonen aus Sozialer Arbeit, Pädagogik oder Psychologie können dies tun. «Rechtsvertreterinnen und -vertreter für Kinder sind nicht so stark an formalistische Vorgaben gebunden wie Anwälte der Eltern. Der Auftrag ist immer: Die Kinderstimme muss Ausdruck finden – konstant über die ganze Länge des Verfahrens», sagt Gisela Kilde, Professorin für Privatrecht an der School of Management and Law. Sie hat zusammen mit Daniela Reimer, Professorin am Departement Soziale Arbeit, die Leitung des neuen CAS Rechtsvertretung für Kinder und Jugendliche.
«Kinder können die Auswirkungen von Gerichtsentscheiden oft nicht abschätzen und nicht einordnen.»
Interdisziplinäre Weiterbildung
Die Tätigkeit einer Kinderanwältin oder eines Kinderanwaltes bewegt sich an der Schnittstelle von Recht, Psychologie und Sozialer Arbeit. Der CAS, der seit Herbst 2025 zum ersten Mal durchgeführt wird, will ein tiefer gehendes Verständnis für diese Querschnittsfunktion schaffen. Etwa die Hälfte der Teilnehmenden hat einen juristischen Background, die andere Hälfte übt psychosoziale Berufe aus. Beide Disziplinen haben unterschiedliche Arbeitsmethoden, Fachsprachen und Denkmuster: «Beide Seiten müssen die jeweils andere Seite verstehen und nachvollziehen können», sagt Reimer. Um dieses interdisziplinäre Verständnis zu entwickeln, sei der CAS ein wunderbares Übungsfeld.
Die Stimme des Kindes einzubringen, ist nicht einfach. Die Rechtsvertretung muss über juristisches Wissen verfügen: Sie stellt Kinder- und Verfahrensrechte sicher, stellt Anträge, verfasst Eingaben und ergreift Rechtsmittel. Sie erklärt dem Kind oder dem Jugendlichen altersgerecht seine Rechte und die Verfahrensschritte und begleitet es in der Meinungsbildung: Hier geht die Tätigkeit in den psychosozialen Bereich über. «Kinder können die Auswirkungen von Gerichtsentscheiden oft nicht abschätzen und nicht einordnen; sie wissen nicht, was diese bedeuten, wenn sie nicht altersgerecht erklärt werden», so Reimer. Schwierige Fragen stellen sich: Beispielsweise möchte ein achtjähriges Kind bei seiner Mutter bleiben. Doch diese ist drogenabhängig. Entspricht der Kindeswille auch dem Kindeswohl, und was ist höher zu bewerten?
«Das Verständnis für familiäre Dynamiken wird im Jusstudium kaum gelehrt.»
Gisela Kilde, Professorin für Privatrecht an der School of Management and Law
Die eigene Rolle überdenken
«Über dem ganzen CAS steht auch die Frage nach der eigenen Rolle», sagt Reimer. Um sich in dieser neuen Rolle zu finden, lernen die Teilnehmenden voneinander: In Rollenspielen und Diskussionen gehen die Teilnehmenden einzelne Fälle durch und bringen ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein: Wie erklärt man beispielsweise einem Kind juristische Begriffe – oder was eine Rechtsvertretung überhaupt macht?
Juristinnen und Juristen müssten lernen, lösungsorientiert das Beste fürs Kind erreichen zu wollen, das «System» zu verstehen und auf Deeskalation zu achten, so Kilde. Das System sind etwa die Familienkonstellation und das Umfeld des Kindes. Bei Missbrauchsfällen ist ein Kind zum Beispiel anders betroffen als bei einer drogenabhängigen Mutter oder einem gewalttätigen Vater. «Das Verständnis für solche Dynamiken wird im Jusstudium kaum gelehrt», sagt Kilde. Aber auch Fachpersonen der Sozialen Arbeit müssen ihre Rolle neu definieren: «Es geht nicht darum, was für alle gut ist, sondern primär darum, den Kindeswillen zu erfassen und zu vertreten», fasst Reimer zusammen.
«Es geht nicht darum, was für alle gut ist, sondern primär darum, den Kindeswillen zu erfassen und zu vertreten.»
Nicht über den Kopf des Kindes entscheiden
Doch noch immer wird bei Konflikten zwischen Erwachsenen oft über den Kopf des Kindes hinweg entschieden; sie sind oft Leidtragende ohne Mitbestimmung. Für Kilde wie für Reimer ist klar: «Wir würden es begrüssen, wenn deutlich mehr Kindesvertreterinnen und -vertreter in Verfahren eingesetzt würden.» Bei Kindesunterbringungen müsste eigentlich immer eine Vertretung für das Kind vorgesehen werden, so Kilde: «Eine Fremdplatzierung ist ein einschneidendes Ereignis und ein massiver Eingriff in das Leben eines Kindes.»
(Aufmacherbild: pixabay/pezibear)
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