Der Sprachcode als Barriere

01.12.2020
4/2020

Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse von Migranten sind in den vergangenen Jahren deutlich verschärft worden. Sie bilden häufig nicht unbedingt sprachliche Alltagsbedürfnisse ab, sondern sind eher Ausdruck einer restriktiven Migrationspolitik.

Sprechen Sie Deutsch? Eine Frage, die schwer wiegt dieser Tage. Denn die Antwort stellt wichtige Weichen: Wie gut jemand die Sprache eines Landes beherrscht, hat zunehmend Einfluss darauf, ob er in ebendiesem auch wohnen oder seine Familie zu sich holen darf.

Noch zu Beginn des neuen Jahrtausends waren die Einreise in ein neues Land, eine Aufenthaltsbewilligung oder auch die Staatsbürgerschaft in Europa kaum je an klar definierte Sprachfähigkeiten gebunden, wie die Sprachwissenschaftlerin Liana Konstantinidou sagt. Sie ist Co-Leiterin des Institute of Language Competence ILC am Departement für Angewandte Linguistik der ZHAW. Seither sind jedoch die meisten Länder dazu übergegangen, Sprachkenntnisse wie auch Wissen über Gesellschaft, Geschichte und Rechtsstruktur eines Landes zur Bedingung für das Leben ebendort zu machen. Migrantinnen und Migranten müssen heute nicht nur häufiger entsprechende Prüfungen ablegen – es werden auch immer höhere Ansprüche an ihre sprachlichen Kompetenzen gestellt.

Sprachkompetenz als migrationspolitisches Instrument

«Auch in der Schweiz sind die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich deutlich verschärft worden», sagt Konstantinidou. Die Professorin für Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache beschäftigt sich im Rahmen des Forschungsschwerpunkts Gesellschaftliche Integration damit, wie sprachliche Partizipation verstanden und in Europa und in der Schweiz im Speziellen umgesetzt wird. Einer Einreise in die Schweiz muss heute die Anmeldung für einen Sprachkurs vorausgehen. Wer hier leben oder Schweizer werden möchte, muss mindestens Fähigkeitsstufe B1 mündlich beziehungsweise A2 schriftlich in einer lokalen Sprache vorweisen. Kantone und Gemeinden können die Vorgaben des Bundes zudem nach oben anpassen.

Dieser Wandel ist für Konstantinidou unter anderem eine Folge des Vormarsches rechtspopulistischer Parteien: «Sprachkompetenzen werden heute häufig dazu instrumentalisiert, politische Ziele durchzusetzen.» Die steigenden Anforderungen sind für sie in erster Linie deshalb Ausdruck einer restriktiveren Migrationspolitik.

Verstoss gegen die Menschenrechte

Das Argument, dass sprachlichen Fähigkeiten im Integrationsprozess schliesslich eine Schlüsselrolle zukomme, führen nicht nur rechte Parteien an. Auch die Linke vertritt weitgehend diese Ansicht, wie Konstantinidou feststellt. Dabei sei dies alles andere als wissenschaftlich gesichert. «Studien können bisher keinen direkten Zusammenhang zwischen sprachlichen Fähigkeiten und sozialer Integration nachweisen», sagt sie. «Und wir wissen noch wenig über die Wirkung von Sprachfördermassnahmen.»

Die Begründung führt besonders dann ins Leere, wenn es um den Familiennachzug geht: Dass in vielen europäischen Ländern auch Ehepartner vor der Einreise neu einen Sprachtest absolvieren müssen, sei absurd, sagt Konstantinidou. Sprachfähigkeiten sollten nicht als Ursache, sondern als Ergebnis von Integration verstanden werden. Der Europarat bezeichnet eine solche Vorgabe gar als klaren Verstoss gegen die Menschenrechte.

Fehlende Berücksichtigung sprachlicher Alltagsbedürfnisse

Die Ironie an dieser Vermengung von Spracherwerb und Politik: Die meisten Länder stützen sich bei der Messung der sprachlichen Fähigkeiten auf den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen CEFR mit seinen sechs Kompetenzstufen von A1 bis C2. Dieser wurde mit dem Ziel eines offenen Europas entwickelt, in dem sich Menschen und Ideen in diversen Sprachen frei bewegen können. Dass ausgerechnet dieser Referenzrahmen nun dafür benutzt wird, monolinguale Räume zu schaffen und die Einwanderung zu kontrollieren, widerspricht fundamental seiner Grundidee.

«Das alles soll keineswegs heissen, dass Kenntnisse einer Landessprache unwichtig wären», betont die Co-Leiterin des ILC. Selbstverständlich helfe es, Deutsch zu können, wenn man am gesellschaftlichen Leben in Winterthur oder Sarnen teilnehmen, eine Ausbildung antreten oder in den Arbeitsmarkt einsteigen wolle. Das ist den meisten Zugewanderten allerdings auch selbst klar. Selten ist die Motivation grösser, sich eine neue Sprache anzueignen, als wenn man den konkreten Nutzen davon im Alltag sieht.

«Das humanistische Sprachverständnis weicht mehr und mehr einem rein utilitaristischen.»

Liana Konstantinidou, Co-Leiterin des ILC

Aus diesem Grund mache es wenig Sinn, so Konstantinidou, von allen pauschal dieselben Fähigkeiten einzufordern, ohne die tatsächlichen Lebenswelten einer Migrantin oder eines Migranten zu berücksichtigen. Es dürfte dem syrischen Taxifahrer in seinem Alltag wenig bringen, wenn er lückenlos alle Präpositionen aufzählen könne, die einen Genitiv verlangen. Und für jemanden, der selbst in seinem Heimatland noch nie einen Aufsatz geschrieben hat, wird diese Aufgabe in einer Fremdsprache zur unüberwindbaren Hürde.

Der Wildwuchs bei der Frage, welche Sprachkompetenzen denn notwendig seien, um eine Aufenthaltsbewilligung oder Staatsbürgerschaft zu erhalten, entlarvt solche Forderungen zusätzlich als migrationspolitische Steuerungs- und Selektionsinstrumente. So wird in einigen Ländern bis heute keinerlei Nachweis über Kenntnisse der Landessprache verlangt, während andere Fähigkeiten voraussetzen, über die selbst Muttersprachler häufig nicht verfügen. In der Schweiz variieren die Bedingungen sogar je nach Kanton: So setzen beispielsweise die Kantone Thurgau und Schwyz für die Einbürgerung mündlich ein Sprachniveau B2 und schriftlich B1 voraus, während in den meisten anderen Kantonen die Mindestforderungen des Bundes ausreichen. Knappe Fristen für das Erlernen einer Sprache oder gar Strafandrohungen führen das Argument ad absurdum, dass es bei solchen Kursen beziehungsweise Prüfungen ganz und gar um das Gelingen von Integration gehe. Konstantinidou geht es nicht zuletzt aber auch ganz grundsätzlich um unseren Blick auf die Sprache: «Das humanistische Sprachverständnis weicht mehr und mehr einem rein utilitaristischen.»

Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen

Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (englisch: Common European Framework of Reference for Languages, CEFR) ist eine umfangreiche Empfehlung für Sprachenlernende und -lehrende zu Spracherwerb, Sprachanwendung und Sprachkompetenz. Der Referenzrahmen wurde in den 1990er Jahren vom Europarat erarbeitet und 2001 vom Rat der Europäischen Union als Standard zur Evaluierung der Sprachkompetenz empfohlen. Er gliedert sich in drei Stufen – die elementare (A), selbstständige (B) und kompetente (C) Sprachverwendung. Jede Stufe teilt sich wiederum in zwei Kompetenzniveaus auf. Die Empfehlung berücksichtigt für jedes Niveau die vier Teilqualifikationen Leseverständnis, Hörverständnis, Schreiben und Sprechen.

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