Ein Kodex für wissenschaftliche Integrität

05.12.2023
4/2023

Wissenschaftlich integres Verhalten unterliegt den Grundprinzipien «Verlässlichkeit», «Redlichkeit», «Respekt» und «Verantwortung», heisst es im Kodex zur wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz. Edwin Constable, unter dessen Leitung der Codex einst erarbeitet wurde, gibt Tipps, wie diese Prinzipien im Alltag gelebt werden können.

Edwin Constable ist Experte, wenn es um Integrität in der Wissenschaft geht. Der emeritierte Chemieprofessor und ehemalige Vizerektor für Forschung der Universität Basel leitete unter anderem das Expertenteam, das den schweizerischen Verhaltenskodex für wissenschaftliche Integrität erarbeitete. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nationalfonds, Innosuise, der Innovationsförderagentur des Bundes und Swissuniversities, dem Verbund der Schweizer Hochschulen, veröffentlichten diesen Kodex 2021.

Fragt man den gebürtigen Schotten, ob Drittmittelforschung eine freie Forschung erlaubt, antwortet er mit einem «sehr zögerlichen ja». Allerdings zögere er weniger, so Constable, wenn öffentliche Institutionen wie der Schweizerische Nationalfonds, die Europäische Union oder Innosuisse die Geldgeber seien. Bei Partnern aus der Wirtschaft könne der Druck aufgrund kommerzieller Interessen stärker sein.

«Forschende sollten verpflichtet werden, an Schulungen über alle Aspekte ethischen Forschens und wissenschaftlicher Integrität teilzunehmen.»

Edwin Constable, Experte für wissenschaftliche Integrität

Um den Herausforderungen der Drittmittelforschung zu begegnen, empfiehlt Constable, sich an gewisse Prinzipien zu halten. Dazu zählt er unter anderem folgende Punkte:

Die Bedingungen, unter welchen die Forschung stattfinden wird, sollten sorgfältig abgewogen und klar in einem Vertrag geregelt werden.

Die Forschungsergebnisse sollten vor (und nach) der Veröffentlichung einem Peer Group Review unterzogen werden. Werden die Ergebnisse aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nur dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, sollten sie vor der Auslieferung einem hochschulinternen Ethik-Kommittee vorgelegt werden.

Forschende sollten verpflichtet werden, an Schulungen über «alle Aspekte ethischen Forschens und wissenschaftlicher Integrität» teilzunehmen. Dieses Wissen sollte als akademische Qualifikation gelten und auch bei Stellenbesetzungen berücksichtigt werden.

Die Kriterien für die Personalauswahl und -beförderungen in akademischen Institutionen sollten geändert werden. Ausschlaggebend sollte nicht eine möglichst grosse Anzahl von wissenschaftlichen Veröffentlichungen sein. Vielmehr könne man die fünf besten Arbeiten einer Person als Grundlage für ihre Qualifikation begutachten. Dies erfordert eine «Umschulung» der Evaluationssausschüsse.

Da Forschende bei Projekten nicht ausschliessen können, ob die Ergebnisse später auch für gesellschaftlich schädliche Zwecke eingesetzt werden (Dual Use-Risiko), sollten Forschende nur mit vertrauenswürdigen Partnern kooperieren. «Beim kleinsten Zweifel sollte man es lassen», sagt Constable. Sonst riskierten Forschende und Hochschule, ihren Ruf zu schädigen.

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